Begleiteter Umgang

Was ist Begleiteter Umgang?

Der Begleitete Umgang wird empfohlen, gerichtlich beschlossen oder zwischen den Eltern vereinbart, wenn voneinander getrennt lebende Eltern sich selbst nicht über ein Umgangsrecht des Kindes einigen können, oder aus anderen schwerwiegenden Gründen (z.B. psychische Erkrankung eines Elternteils oder Kindeswohlgefährdung.
Durch den Begleiteten Umgang soll ein positiver Kontakt des Kindes zu beiden Elternteilen gewährleistet werden. Langfristiges Ziel ist eine selbständige Gestaltung des Umgangs durch die Eltern.

  • Das Jugendamt empfiehlt einen Begleiteten Umgang
  • Das Familiengericht ordnet einen Begleiteten Umgang an oder
  • Die Eltern einigen sich beim Jugendamt auf einen Begleiteten Umgang.

Grundlage der Maßnahme ist der § 18 SGB VIII.

Wie läuft ein Begleiteter Umgang im IFZ ab?

Das Jugendamt (selten die Eltern direkt) tritt an das IFZ mit dem Wunsch heran, dass hier der Begleitete Umgang stattfinden soll. Im Gespräch mit den Beteiligten werden dann die Rahmenbedingungen festgelegt und schriftlich in einer Vereinbarung fixiert. Das Kind lernt die Räumlichkeiten und die Umgangsbegleiterin kennen. Erst wenn das Kind Vertrauen gefasst hat, wird mit den Umgängen begonnen.
Der bringende Elternteil wird aktiv dabei unterstützt, dass das Kind sich von ihm für die Dauer des Umgangs trennen kann.

Einige Rahmenbedingungen:

  • Um das Kind vor möglichen Spannungen zu schützen, kann vereinbart werden, dass sich die Eltern in den Räumlichkeiten nicht begegnen müssen.
  • Beschützter Umgang: Die Umgangsbegleiterin bleibt während des Umgangs immer anwesend, beobachtet die Kommunikation zwischen Elternteil und Kind und greift wenn nötig in das Umgangsgeschehen ein.
  • Begleiteter Umgang: Die Umgangsbegleiterin kann den Umgangsraum kurzweilig verlassen, bleibt aber in einer hörbaren bzw. für das Kind sichtbaren Entfernung.
  • Begleitete Übergabe: Nur die Übergabe vor und nach dem von den Eltern selbst organisierten Umgang findet in den Räumlichkeiten des IFZ statt. Oft ist die Begleitete Übergabe die letzte Phase eines Begleiteten Umgangs, bevor die Umgangsgestaltung wieder ganz in die Verantwortung der Eltern übergeht.
  • Es kann vereinbart werden, dass Elternteil und Kind gemeinsam mit der Umgangsbegleiterin auch Ausflüge zum Spielplatz o.ä. unternehmen können.

Elterngespräche:

Von Anfang an werden Elterngespräche, einzeln oder gemeinsam, durchgeführt. Ziele sind:

  • Akzeptanz der Eltern, dass der Kontakt mit beiden Elternteilen für das gesunde Aufwachsen ihres Kindes wertvoll ist.
  • Respektvoller Umgang der Eltern untereinander
  • Konstruktive Kommunikation beider Elternteile über die Belange des Kindes.
  • Erarbeiten einer selbstständigen Umgangsregelung nach Ende des Begleiteten Umgangs.

Begleiteter Umgang und Elterngespräche werden bei uns in der Regel von derselben Fachkraft durchgeführt.

Anmeldung und Kosten:

Eine Anmeldung oder Anfrage erfolgt in der Regel über das Jugendamt an folgende Mailadresse: beschuetzterumgang@ifz-ev.de.

Der Begleitete Umgang wird in der Falkstraße 54a in Frankfurt-Bockenheim durchgeführt und vom zuständigen Jugendamt eingeleitet und finanziert.

MitarbeiterInnen:

Die UmgangsbegleiterInnen sind qualifizierte Fachkräfte des IFZ aus unterschiedlichen pädagogischen Bereichen, die Erfahrung in der Arbeit mit Trennungs- und Scheidungsfamilien haben und mit der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen unterschiedlicher Altersgruppen vertraut sind.